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Bibliotheksordnung

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kinder, liebe Teenies, herzlich Willkommen in der Bibliothek Grödig!

Um Ihnen die Benutzung der Bibliothek zu erleichtern, möchten wir Ihnen ein paar grundlegene Informationen zukommen lassen. Wir wünschen Ihnen viel Freude mit unserem vielfältigen Angebot!

Die Bibliothek ist eine öffentliche, gemeinnützige Einrichtung und für Jedermann zugänglich. Sie können sich zu unseren Öffnungzeiten bei uns in der Bibliothek anmelden (Bitte Lichtbildausweis mitbringen). Mit der Bekanntgabe Ihrer persönlichen Daten mittels Anmeldeformulares (Singleausweis - Nutzungsberechtigung für 1 Person oder Familienausweis - Nutzungsberechtigung für mehrere Personen einer Familie) und der Entrichtung der jeweiligen Jahresgebühr, erhalten Sie von uns einen LeserInnenausweis der Sie zur Entlehnung unseres gesamten Medienangebotes berechtigt. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist das Einverständnis bzw. die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich. Für Minderjährige haften die Erziehungsberechtigten, ebenso wie für Medienverlust und- oder anfallende Gebühren.

Änderungen des Namens, der Anschrift sowie der Umstände auf denen der Leserausweis beruht, sind den Bibliotheksmitarbeiterinnen unverzüglich schriftlich, per Mail, telefonisch oder persönlich zu melden. Die von der Marktgemeinde Grödig festgesetzte Jahresgebühr ist bei der Einschreibung bzw. bei Jahresbeginn zu begleichen. Die Mitgliedschaft beträgt ein Jahr und erlischt automatisch, sollte sie von dem/der LeserIn nicht wieder verlängert werden. Mit Ihrer Anmeldung als LeserIn verpflichten Sie sich zur Einhaltung der Bibliotheksordnung und zur Bezahlung der anfallenden Gebühren (Jahresgebühr, Leihgebühr für Hörbucher, DVD´s, Spiele und Mahngebühren).

Ihre persönlichen Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum dürfen nur für Verwaltungszwecke verwendet, sicher verwahrt und nicht an Dritte weitergegeben werden.

Die Entlehnfrist beträgt für Bücher 4 Wochen, Zeitschriften 2 Wochen (das Datum der Entlehnfrist ist auf dem Rückgabenachweis auf dem jew. Medium ersichtlich), wobei eine Verlängerung nach telefonischer, per Mail oder persönlicher Rücksprache innerhalb der Entlehnfrist natürlich möglich ist. Für Medien die Sie nicht fristgerecht zurück bringen, verrechnen wir eine Mahngebühr. 

Entlehnte Medien sind generell fristgerecht und im tadellosen Zustand zurück zu bringen. Im Sinne unserer LeserInnen der Bibliothek, bitten wir Sie daher um schonende Behandlung der Medien. Nur so können alle daran Freude haben! Sollte dennoch ein Missgeschick passieren, melden Sie dies bei der Rückgabe - Bitte nicht selbst reparieren!. Bei einem nicht behebbaren Schaden bzw. bei Verlust eines Mediums ist der Neuwert zu ersetzen.

Die Lizenz und Urheberrechtsbestimmungen der Ihnen zur Verfügung gestellten Medien sind zu beachten. Die Vervielfältigung, der Verleih oder die Vorführung von Medien ist verboten!

Die CD-Rom`s und DVD`s sind ausschließlich nur für den privaten Gebrauch zu verwenden.

Die Bücherei übernimmt keine Gewährleistung, falls das Medium nicht mit Ihrer Gerätekonfiguration kompatibel ist.